AUFNAHMEKRITERIEN

Grundsätzlich ist die persönliche, familiäre und berufliche Situation und somit der Betreuungsbedarf des angemeldeten Kindes mit den Betreuungsmöglichkeiten der Kita abzustimmen und fachlich zu überprüfen. Maßgeblich sind dabei die Angaben der Eltern im Anmeldeformular bzw. Anmeldegespräch. Zusätzliche Bescheinigungen z.B. vom Arbeitgeber werden nicht verlangt.

Hierbei sind folgende Kriterien in der Reihenfolge der Aufzählung anzuwenden.

  • Alleinlebend mit Kind (erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen nach dem SGB2).
  • Zusammenlebende Elternteile (beide sind entweder erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen nach dem SGB).
  • Ein Elternteil ist erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen nach dem SGB und ein Elternteil arbeits- oder beschäftigungssuchend.
  • Alleinlebend mit Kind und arbeits- oder beschäftigungssuchend.
  • Zusammenlebende Elternteile (beide sind arbeits- oder beschäftigungssuchend).
  • Zusammenlebende Elternteile (ein Elternteil ist zu Hause und nicht erwerbstätig).
  • Alleinlebend zu Hause und nicht erwerbstätig.
  • Beide Elternteile zu Hause und beide nicht erwerbstätig.

Kinder vom 1. Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr:

  • Grundsätzlich gilt: Vorrang haben Kinder von 1-2 Jahren
  • Kinder, die in Nortorf, Schülp, Borgdorf-Seedorf oder Eisendorf wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Platz benötigen haben Vorrang (z.B. Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung) oder wenn zum Schutz des Kindes, eine Betreuung vom Jugendamt empfohlen wird.

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht:

  • Kinder, die in Nortorf, Schülp, Borgdorf-Seedorf oder Eisendorf wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
  • Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Platz benötigen haben Vorrang (z.B. Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung) oder wenn zum Schutz des Kindes, eine Betreuung vom Jugendamt empfohlen wird.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, die bereits in unserer Krippe betreut wurden, haben ab dem 3. Lebensjahr Vorrang in einer unserer Elementargruppen.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.Gültig ab dem 1.1.2021